Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fewo-Colonia vermietet möblierte Wohnungen im Kölner Stadtgebiet und
Umgebung zur kurzfristigen Beherbergung von Feriengästen und anderen
Mietern auf Zeit für eigene Rechnung und im Namen und für Rechnung von
Dritten. Im Folgenden bezeichnet „Vermieter“ daher zum einen
Fewo-Colonia oder den Eigentümer der jeweiligen Wohnung.

1. Verbindliche Buchung / Mietvertrag

Eine verbindliche Buchung in Form eines Mietvertrages kommt zustande,
wenn die Wohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde.
Die Bestellung und Buchungsbestätigung erfolgt dabei in der Regel
schriftlich per E-Mail.

Der Mietvertrag ist in schriftlicher und in mündlicher Form bindend und
verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung. Der Mietvertrag kommt
nur zwischen den genannten Vertragsparteien zu Stande. Mieter und Schuldner
der Miete ist dabei immer der Adressat der Buchungsbestätigung. Die weitere
Untervermietung seitens des Mieters an fremde Dritte ist ausdrücklich
untersagt.

2. Anreise / Abreise

Grundsätzlich ist der Einzug am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Der
Auszug am Abreisetag hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Abweichungen
hiervon sind in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich, sofern es
die vorhergehende und nachfolgende Belegung einer Wohnung zulässt.

3. Stornierung der Buchung

Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis drei Monate vor Beginn
des Mietzeitraumes möglich. Eine eventuelle Anzahlung wird in diesem
Fall erstattet.
Bei Stornierung von weniger als drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn
des Mietzeitraumes fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% des
Gesamtbetrages an.

Wird die Buchung in weniger als vier Wochen vor Beginn des
Mietzeitraumes storniert, wird der Gesamtpreis als Stornogebühr fällig.

Kann die Wohnung nach einer Stornierung von weniger als vier Wochen
vor Beginn des Mietzeitraumes wieder erfolgreich an einen neuen Mieter
vermietet werden, so reduziert sich die Stornogebühr auf 20% des
Gesamtpreises.

Reist der Mieter später an oder früher ab oder wird die Wohnung mit
weniger Personen belegt als dies vereinbart war, so fällt dennoch der
volle vereinbarte Mietpreis an.

4. Verwendung der Wohnung

Die vom Mieter angemietete Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt
werden. Parties, Besuch von zusätzlichen Personen, laute Musik usw. sind
ausdrücklich nicht gestattet. In der Wohnung dürfen sich nur die Personen
aufhalten, für die auch gebucht ist. Minderjährige Mieter müssen in Begleitung
Ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sein.
Die Mieter sind verpflichtet sich an die jeweilige Hausordnung zu halten.

5. Vom Mieter verursachte Schäden

Ist in der angemieteten Wohnung ein Schaden entstanden, der durch den
Mieter verursacht wurde, kommt in der Regel eine
Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf. Sollte der Mieter über
keine Haftpflichtversicherung verfügen, kommt er persönlich für den
entstandenen Schaden auf. Der Mieter haftet gegenüber der
fewovermittlungkoeln.de bzw. dem jeweiligen Vermieter für alle ihn
begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend
gefordert werden, um die erwarteten Kosten zur Behebung des Schadens
abzusichern.

6. Zugang aus wichtigem Grund

Der Vermieter kann die Wohnung nach Absprache mit dem Mieter jederzeit
auch in Abwesenheit des Mieters betreten oder hierfür Dritte zur
Ausführung von Arbeiten beauftragen.

Liegt ein besonders wichtiger Grund vor, beispielsweise zur Abwendung
einer Gefahr für die Wohnung, behält sich der Vermieter das Recht vor,
auch ohne vorherige Absprache mit dem Mieter die Wohnung zu betreten.

7. Beschreibungen der Wohnungen

Leichte Abweichungen bezüglich der Einrichtung von den dargestellten
Beschreibungen und Bildern darf der Vermieter vornehmen. Dies kann
beispielsweise der Fall sein, wenn ein altes Möbelstück durch ein neues
ersetzt wurde

8. Datenschutz

Personengebundene Daten des oder der Mieter werden nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie
des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten
nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung
notwendig ist.